Seminarbeschreibung

 

Nutzung Übungshalle - Nutzung der Übungshalle des IdF NRW

Lehrgangsdauer: (Tage)

1



Teilnehmer

Feuerwehren, denen ein entsprechender Nutzungstermin zugewiesen wurde



Teilnahme-Voraussetzung

  • Zuweisung eines Nutzungstermins
  • Anerkennung der jeweils geltenden Nutzungsbestimmungen
  • Benennung eines Ansprechpartners/in
  • Engagieren eines vom IdF NRW anerkannten Trainers

 

Die Übungen werden durch die jeweils nutzende Feuerwehr organisiert und durchgeführt. Das IdF NRW ist nicht Organisator dieser Übungen und übernimmt für die Organisation und Durchführung keine Haftung.

 

Weitere Informationen sowie die jeweils aktuell gültigen Nutzungsbestimmungen finden Sie unter:

www.idf.nrw.de/nutzung



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die Übungshalle des IdF NRW steht den nutzenden Feuerwehren für eigene Übungen zur Verfügung. Für die Durchführung der Übungen müssen die Feuerwehren einen vom IdF NRW anerkannten Trainer engagieren.

Die Übungen werden von der jeweiligen Feuerwehr in eigener Verantwortung und Organisation durchgeführt.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Für die Nutzung werden seitens des IdF NRW keine Unterkünfte oder Verpflegungsleistungen sowie keine Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Diese Leistungen müssen von der jeweiligen Feuerwehr selbst organisiert oder mitgebracht werden.

Die Übungshalle steht an jedem Übungstermin jeweils zwei Feuerwehren zur Verfügung.

Das benachbarte Übungsgelände des IdF NRW ist nicht Bestandteil der Nutzung der Übungshalle.



Teilnehmeranzahl: 1