Seminarbeschreibung

 

Nutzung Übungsgelände - Nutzung des Übungsgelände des IdF NRW

Lehrgangsdauer: (Tage) 1

Teilnehmer

Feuerwehren, denen ein entsprechender Nutzungstermin zugewiesen wurde



Teilnahme-Voraussetzung

  • Zuweisung eines Nutzungstermins
  • Anerkennung der jeweils geltenden Nutzungsbestimmungen
  • Benennung eines Ansprechpartners/in
  • Teilnahme am Einweisungstermin

 

Die Übungen werden durch die jeweils nutzende Feuerwehr organisiert und durchgeführt. Das IdF NRW ist nicht Organisator dieser Übungen und übernimmt für die Organisation und Durchführung keine Haftung.

 

Weitere Informationen sowie die aktuell gültigen Nutzungsbestimmungen finden Sie unter:

www.idf.nrw.de/nutzung



Lehrgangs- oder Seminarziel

Das Übungsgelände des IdF NRW steht den nutzenden Feuerwehren für eigene Übungen zur Verfügung.

Die Übungen werden von der jeweiligen Feuerwehr in eigener Verantwortung und Organisation durchgeführt.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Für die Nutzung werden seitens des IdF NRW keine Unterkünfte oder Verpflegungsleistungen sowie keine Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Diese Leistungen müssen von der jeweiligen Feuerwehr selbst organisiert oder mitgebracht werden.

Die benachbarte Übungshalle des IdF NRW ist nicht Bestandteil der Nutzung des Übungsgeländes.



Teilnehmeranzahl: 1