Lehrgangsbeschreibung

F/B OrgL RD - Lehrgang: Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis der Teilnehmer.



Lehrgangsdauer: (Tage)

5



Teilnehmer

Angehörige der Feuerwehr, der Regieeinheiten und der Hilfsorganisationen, die bei Einsätzen mit einem Massenanfall von Verletzten im Einsatzabschnitt "Medizinische Rettung" für Führungsfunktionen vorgesehen sind.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer (für Angehörige der Feuerwehr: Zugführer-Basislehrgang und ZF-Fortbildung "Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst“, Zugführer-Basislehrgang und zusätzlich Zugführer-Aufbaulehrgang bis 2020, F IV-Lehrgang bis 2016, Laufbahnprüfung gemäß VAPgD-Feu bis 2007 oder Zugführerprüfung gemäß VAP2.1-Feu);
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter;
  • Einsatzerfahrung im Rettungs- und Sanitätsdienst als Einsatz- und Führungskraft sowie aktuelle Kenntnisse rettungsdienstlicher Inhalte und medizinischer Fachsprache;
  • Aktuelle Kenntnisse auf Zugführerniveau in den Themenbereichen Führung, Taktik, Fahrzeug- und Gerätetechnik, Kommunikationstechnik und taktische Zeichen.


Lehrgangs- oder Seminarziel

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Einsatzabschnitt "Medizinische Rettung" bei Einsätzen mit einem Massenanfall von Verletzten



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Der Lehrgang "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" kann gem. RdErl. d. MAGS v. 21.01.1997 - V C 6 - 0717.8 als 30-stündige Fortbildung des in der Notfallrettung und dem Krankentransport eingesetzten nichtärztlichen Personals (Verwendungsfortbildung (Vorbereitung für die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten)) nach § 5 RettG NRW anerkannt werden.



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem; Ausgabe März 1999
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 oder vergleichbar.
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird n der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.