Lehrgangsbeschreibung

HA GF - GF-Basis (extern) - Gruppenführer-Basislehrgang (extern)

Der Gruppenführer-Basislehrgang ist Teil der Modulreihe „Hauptamtliche Gruppenführer-Qualifizierung“.

 

Die Durchführung der Modulreihe und der Prüfungen ist per Erlass geregelt.

 

Für dieses Modul gilt:

 

Teilnehmer, die einzelne Qualifikationen bereits erworben haben, können an den entsprechenden Modulen nicht noch einmal teilnehmen.

Zum Erreichen des Lehrgangsziels für dieses Modul wird angerechnet:

  • Qualifikation als „Gruppenführer“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1 (Gruppenführer-Basislehrgang oder Lehrgang F III)

 

Dadurch freiwerdende Lehrgangsplätze können insbesondere an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige vergeben werden. Dann gelten die Regelungen des allgemeinen GF-Basislehrgangs.

 

Hinweis zu den externen Lehrgangsfolgen:

Die externen Lehrgangsfolgen der hauptamtlichen Gruppenführerqualifizierung einschließlich der optionalen Vertiefungsausbildung werden im Auftrag des Instituts der Feuerwehr NRW an kommunalen Feuerwehrschulen durchgeführt. Hierbei ist eine Unterbringung an den ausbildenden Standorten ausdrücklich nicht vorgesehen.



Lehrgangsdauer: (Tage)

10



Teilnehmer

Feuerwehrangehörige, die selbstständige taktische Einheiten in der Führungsstufe A führen sollen.



Teilnahme-Voraussetzung

Die nachzuweisenden Vorbildungsvoraussetzungen sind durch die Ausbildungsvorschrift "Gruppenführer-Basislehrgang" geregelt. Darüber hinaus werden umfassende Einsatzerfahrung als hauptberufliche Feuerwehrangehörige (Ausnahme: Brandoberinspektoranwärterinnen und -anwärter) erwartet.

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Ziel des Moduls ist es, Feuerwehrangehörige, die mit der Führung einer Staffel oder einer Gruppe im Einsatz beauftragt werden sollen, auszubilden.

Die Teilnehmenden werden befähigt, Einsätze in der Führungsstufe A zu leiten und in darüber hinaus gehenden Einsätzen unterhalb einer übergeordneten Führungskraft tätig zu werden.

Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Gruppenführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Der Lehrgang wird von Beginn an in der u. a. Schutzkleidung durchgeführt. Das Mitbringen der Ausgehuniform ist nicht notwendig.

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie auf der Homepage im Bereich Service und im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.

Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahme-Voraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.

Auf die Notwendigkeit des Leitersteigens wird verwiesen.

 



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Stand: 2006
  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Stand Januar 2012
  • FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Stand Februar 2008
  • FwDV 7: Atemschutz; Ausgabe 2004
  • FwDV 10: Die tragbaren Leitern; Ausgabe 2019
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem; Ausgabe März 1999
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz in der aktuellen Fassung
  • FwDV / DV 800: Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz; Ausgabe November 2017
  • FwDV 810: Sprech- und Datenfunkverkehr; Ausgabe September 2018
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Grundsatz 305-002: Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr; Ausgabe Mai 2021
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.