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Historie
Im Jahr 1945 entstand aus der Rheinprovinz und der Provinz-Westfalen das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die an den sogenannten Provinzialfeuerwehrschulen existierenden technischen Revisionsdienste wurden in den "Technischer Überwachungs- und Instandsetzungsdienst" zusammengeführt.
Die im Auftrag des Innenminister vorgenommene Bestandsaufnahme der nach dem Kriegsende noch vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge und -geräte, führte zur Einrichtung der "Wiederkehrenden Prüfungen" mit dem Ziel, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu sichern und die aufsichtführenden Behörden bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.
Der zunächst direkt dem Innenministerium angegliederte Technische Überwachungsdienst (TÜD) gehört seit 1955 zur Landesfeuerwehrschule NRW, dem jetzigen Institut der Feuerwehr. Seit 01.01.2007 wurden diese Aufgaben dem Technischen Kompetenzzentrum (TK) durch Erlass (aktualisierte Fassung vom 27.11.2013 - 74 - 18.09.01) zugeordnet.
Im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind die Aufgaben des Technischen Kompetenzzentrums (TK) definiert worden. Das TK nimmt als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuer- und Katastrophenschutzes gemäß § 5 Abs. 3 BHKG die Aufgaben Qualitätssicherung, Beratung und Service sowie die Normung wahr.
Mit der Aktualisierung des o. g. Erlasses ist auch erstmalig eine Beauftragung des TK durch sogenannte Dritte möglich geworden. So ist es nun möglich das TK mit technischen Überprüfungen von Fahrzeugen im Sinne der Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw) vom 13. Dezember 2018 oder mit der technischen Abnahme von Rettungsdienstfahrzeugen zu beauftragen.
Das Technische Kompetenzzentrum ist am IdF NRW organisatorisch dem Dezernat K4 - Technik und Technischer Service - zugeordnet worden.
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